Leerstandskontrolle: Checkliste für Eigentümer

Aktualisiert am 17. Juli 20266 Min. Lesezeit

Eine leerstehende Wohnung oder ein Haus braucht keine unbestimmte Zusage wie „da schaut jemand gelegentlich vorbei“, sondern einen klaren Kontrollplan. Diese Checkliste hilft Eigentümern, Erbengemeinschaften und Angehörigen festzulegen, was bei jedem Termin tatsächlich geprüft, ausgeführt und dokumentiert werden soll.

Vor dem ersten Kontrollgang schriftlich klären

  • Welche Räume und Außenbereiche dürfen betreten werden?
  • Wer erhält Schlüssel und wer darf Zugang bekommen?
  • Welche Aufgaben sind bei jedem Termin auszuführen?
  • Wer wird bei einer sichtbaren Auffälligkeit informiert?
  • Wer darf Handwerker beauftragen und Kosten freigeben?
  • Welches Kontrollintervall passt zum Objekt und zum Versicherungsvertrag?

Checkliste: zehn Punkte für die Leerstandskontrolle

  1. Zugang prüfen: Schlüsselbestand, Berechtigte und Ansprechpartner nach der schriftlichen Vereinbarung abgleichen.
  2. Türen und Fenster: Von innen und außen auf offen erkennbare Beschädigungen oder unverschlossene Stellen achten.
  3. Wasser und Feuchtigkeit: Zugängliche Bereiche auf sichtbare Spuren, Geruch oder ungewöhnliche Veränderungen kontrollieren.
  4. Heizung und Frostwächter: Nur die vereinbarten einfachen Sicht- oder Funktionskontrollen ausführen; keine fachtechnische Prüfung.
  5. Lüften und Leitungen: Stoßlüften oder vereinbartes Spülen nach Objektanweisung durchführen und dokumentieren.
  6. Briefkasten: Leeren und Post ungeöffnet nach der festgelegten Anweisung aufbewahren oder weiterleiten.
  7. Zählerstände: Strom, Wasser oder Heizung nur nach Auftrag ablesen und fotografisch festhalten.
  8. Außenbereich: Wege, Garten, Fassade und zugängliche Flächen auf sichtbare Auffälligkeiten prüfen.
  9. Foto-Protokoll: Datum, Kontrollpunkte, ausgeführte Aufgaben und erkennbare Auffälligkeiten nachvollziehbar festhalten.
  10. Rückmeldung: Auffälligkeiten zeitnah melden; über Handwerker oder weitere Maßnahmen entscheidet der Eigentümer.

Wie oft sollte kontrolliert werden?

Ein allgemeingültiges Intervall gibt es nicht. Objektart, Jahreszeit, technische Situation, Abwesenheitsdauer und der konkrete Versicherungsvertrag spielen eine Rolle. Eigentümer sollten Anforderungen direkt mit ihrem Versicherer klären und das vereinbarte Intervall anschließend schriftlich in den Auftrag übernehmen.

Was ein Foto-Protokoll leisten kann

Ein Foto-Protokoll zeigt, wann der vereinbarte Termin stattgefunden hat, welche Punkte kontrolliert wurden und welche sichtbaren Auffälligkeiten erkennbar waren. Es ist eine praktische Dokumentation der ausgeführten Leistung, ersetzt aber weder eine fachtechnische Prüfung noch ein Gutachten oder eine Zusage des Versicherers.

Schlüssel und Handwerkertermine

Wenn ein Handwerker Zugang benötigt, sollten Person, Firma, Termin, zugängliche Bereiche und Rückmeldung vorab festgelegt werden. Mehr dazu erklärt unser Ratgeber Schlüsselübergabe für Handwerker bei Abwesenheit. Die passende Leistung finden Sie unter Schlüsselverwahrung und Handwerkerzugang.

Klare Grenze zur Verwaltung und Bewachung

Šakić Objektservice übernimmt praktische Kontroll-, Betreuungs- und Koordinationsleistungen nach schriftlicher Vereinbarung. Mietverwaltung, WEG-Verwaltung, Bewachung, fachtechnische Prüfungen sowie Rechts- oder Steuerberatung gehören nicht zum Angebot.

Zur Hauptleistung: Leerstandskontrolle und Hausbetreuung bei Abwesenheit. Ein Beispiel für die Dokumentation finden Sie im Muster-Protokoll als PDF.

FAQ zur Leerstandskontrolle

Wie oft sollte eine leerstehende Immobilie kontrolliert werden?

Das passende Intervall hängt von Objekt, Jahreszeit, Abwesenheitsdauer und Versicherungsvertrag ab. Eigentümer sollten Anforderungen direkt mit ihrem Versicherer klären und das vereinbarte Intervall schriftlich festhalten.

Was enthält ein Foto-Protokoll?

Es dokumentiert Datum, vereinbarte Kontrollpunkte, erkennbare Auffälligkeiten und ausgeführte Aufgaben. Es ersetzt keine fachtechnische Prüfung oder Begutachtung.

Kann der Objektservice Handwerkerzugang ermöglichen?

Ja. Mit schriftlicher Freigabe können Schlüsselverwahrung, Zugang, Terminbegleitung und Rückmeldung vereinbart werden. Die Beauftragung des Handwerkers bleibt beim Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich geregelt ist.

Die erste Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot nach Objekt, Kontrollintervall und gewünschtem Leistungsumfang. Zur Leistung →
So sieht die Dokumentation aus: Muster-Protokoll ansehen (PDF) →

Lassen Sie uns über Ihr leerstehendes Objekt sprechen.

Wir prüfen gemeinsam, welches Kontrollintervall sinnvoll ist.

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